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UVV-Fahrzeugkontrolle

Wir führen die UVV-Fahrzeugkontrolle an Fahrzeugen von Firmen und Gewerbetreibenden durch.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit vornehmen zu lassen.

Geregelt ist diese Fahrzeugkontrolle in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV-Vorschrift 70).

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